Wiedereintritt

Die Tür steht offen - treten Sie (wieder) ein!

Persönliche Gründe wie Enttäuschung, Trauer, Wut oder wirtschaftliche Aspekte haben Sie dazu veranlasst, der Kirche den Rücken zu kehren, die Tür hinter sich zu schließen und aus der Kirche auszutreten. Inzwischen hat sich Ihre Sicht der Dinge verändert und Sie suchen einen Weg zurück und denken darüber nach wieder in die kirchliche Gemeinschaft einzutreten. Es beschäftigt Sie die Frage: Ist das möglich und an wen muss ich mich wenden? Ihren Austritt haben Sie bei einer staatlichen Behörde erklärt, um wieder einzutreten nehmen Sie Kontakt mit einem Priester oder einer Seelsorgerin in unserer Pfarreiengemeinschaft auf. In einem persönlichen Gespräch können alle offenen Fragen und weitere Schritte geklärt werden.

Muss ich für den Wiedereintritt noch einmal getauft werden?

Nein, eine Taufe ist nicht nötig. In einer schlichten Feier, die ihrem Wunsch entsprechend in der Gemeinde oder in einem kleinen Kreis stattfindet, erklären Sie vor Zeugen mit dem Glaubensbekenntnis Ihre erneute Zugehörigkeit zu unserer Kirche. Ein Priester bestätigt dies im Namen der katholischen Kirche.
Für den Antrag zur Wiederaufnahme benötigen Sie einen aktuellen Taufschein. Diesen erhalten sie in der Pfarrei in der Sie getauft wurden, sowie einen Nachweis über Ihren Kirchenaustritt. Sind Sie nach Ihrem Kirchenaustritt einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten, müssten Sie dort Ihren Austritt erklären.
Ihr Wiedereintritt in die katholische Kirche ist mit keinerlei Kosten verbunden, auch nicht mit einer Nachzahlung der Kirchensteuer.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail!

Kontakt

Alle unsere Ansprechpartner finden Sie hier. Wenden Sie sich in seelsorgerischen Notfällen gerne an die Tel. 08221/5960. 

Unsere Videobotschaften

Lasst uns gemeinsam Jesus Christus, unseren Glauben und unsere Gemeinschaft entdecken!

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Titelfoto: Elfriede Klauer in pfarrbriefservice.de